Hier finden Sie eine umfassende Zusammenstellung aller wesentlichen Erlasse und Richtlinien, die für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb unerlässlich sind. Diese Informationen dienen als Grundlage für das tägliche Miteinander und die Organisation in unserer Schule.
Wir bitten Sie, sich sorgfältig mit den nachstehenden Regeln und Ordnungen vertraut zu machen, um unseren Schulalltag gemeinsam effektiv und harmonisch zu gestalten.
Allgemeine Schulregeln und Ordnungen
Die Regelungen zur Schulpflicht sind in den §§ 63 ff. des niedersächsischen Schulgesetzes enthalten. Darüber hinaus sieht der Zeugniserlass vor, dass sowohl entschuldigte wie unentschuldigte Fehltage im Zeugnis ausgewiesen werden müssen. Deshalb bitten wir sie, die folgenden Hinweise aufmerksam zu lesen und zu beachten.
- Im Krankheitsfall ist am ersten Tag des Schulbesuchs nach Ende der Erkrankung eine Entschuldigung der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten zu erbringen. Später nachgereichte Entschuldigungen können nur in begründeten Ausnahmefällen anerkannt werden. Krankheitsbescheinigungen / Entschuldigungen dürfen rückwirkend nur bis zu 3 Tagen anerkannt werden.
- Die Entschuldigung muss eine hinreichende Begründung für das Fehlen beinhalten. Von anderen Personen (zum Beispiel Geschwistern) ausgestellte Entschuldigungen können wir nicht anerkennen.
- Informieren Sie die Schule am besten sofort über die Krankmeldefunktion der Homepage oder zur Not telefonisch.
- Die Schule kann auf Vorlage eines ärztlichen Attestes bestehen z.B. bei häufigen Unterrichtsversäumnissen oder wenn der begründete Verdacht besteht, dass es sich nicht um eine ernsthafte Erkrankung handelt.
- Legt einen Arztbesuch in der Unterrichtszeit, ist der Schule eine Behandlungsbescheinigung der Arztpraxis vorzulegen, in welcher Termin und Uhrzeit der Behandlung ausgewiesen sind.
- Die Teilnahme an mindestens einer Nachmittags-AG ist an unserer Schule für alle Schülerinnen und Schüler der Oberschule verpflichtend.
- Ab 10 unentschuldigten Fehltagen sind wir gehalten, das Jugendamt davon in Kenntnis zu setzen.
- Ordnungswidrigkeiten, wie das vorsätzliche oder fahrlässige Verletzen der Schulpflicht – auch in einzelnen Stunden – können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bei extremen Witterungsbedingungen (Schneeverwehungen, Eisglätte, Sturm o.ä.) kann es zum Ausfall der Schülerbeförderung und des Unterrichts kommen. Bitte verfolgen Sie an solchen Tagen aufmerksam die Nachrichten im Hörfunk (NDR 1 um 06:00 Uhr und um 06:30 Uhr) beziehungsweise im Internet unter www.lkharburg.de und an dieser Stelle.
Möchten Sie über Schulausfälle auf Ihrem mobilen Endgerät informiert werden, so suchen Sie bitte in Ihrem Store nach der App Biwapp. Am Tagen mit extremen Witterungsbedingungen, in denen die Entscheidungen eines Schulausfalls nicht zentral entschieden wird, Sie als Erziehungsberechtigte aber eine Gefährdung für Ihre Kinder befürchten, obliegt Ihnen die Entscheidung darüber, ob sie Ihre Kinder zur Schule schicken oder nicht. Sie gelten dann bei Abwesenheit natürlich als entschuldigt.
Die Schülerinnen und Schüler, die in solchen Fällen dennoch zur Schule kommen, werden von den Lehrkräften, die der Schule dann zur Verfügung stehen (für die Lehrkräfte besteht Anwesenheitspflicht im Rahmen ihrer Möglichkeiten) unterrichtet und betreut.
Statten Sie Ihre Kinder bitte in dunklen Jahreszeiten im Rahmen der Verkehrssicherheit mit heller Kleidung und reflektierenden Materialien / Gegenständen aus.
Leider müssen wir auch immer wieder feststellen, dass etliche Fahrräder nicht verkehrssicher sind. Wir haben mit der Polizei Absprachen getroffen, die Fahrräder in unregelmäßigen Abständen auf Verkehrssicherheit zu überprüfen.
Seit dem Jahr 2011 weist die Schule am Ilmer Barg das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler durch ein zweiseitiges Zeugnis aus. Diese vom Kultusministerium geforderte Ergänzung erweitert und vervollständigt das persönliche Profil unserer Schülerinnen und Schüler und gibt einen Einblick in ihre über die fachlichen Leistungen hinausgehenden Kompetenzen.
Bezüglich des Arbeitsverhaltens bewerten wir:
- Lern- und Leistungsbereitschaft sowie Mitarbeit
- Ziel- und Ergebnisorientierung
- Kooperationsfähigkeit
- Selbstständigkeit
- Sorgfalt und Ausdauer
Bezüglich des Sozialverhaltens bewerten wir:
- Pünktlichkeit
- Reflexionsfähigkeit und Konfliktfähigkeit
- Einhalten von Regeln und Fairness
- Hilfsbereitschaft und Achtung anderer
- Übernahme von Verantwortung
- Verlässlichkeit
Die Beurteilung dieser Kriterien soll Eltern und Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern und natürlich später auch potenziellen Arbeitgebern Aufschluss über das Verhalten der Schülerin bzw. des Schülers in einer sozialen Gemeinschaft geben und weitere Facetten einer Persönlichkeit aufdecken.
In Bezug auf ein harmonisches Zusammenleben und Lernen am Ilmer Barg wünschen wir uns deshalb von allen Beteiligten die besondere Beachtung dieser Aspekte.
Dabei wird bei der Bewertung von einem erwarteten Verhalten (siehe Schulordnung, Höflichkeitsregeln etc.) ausgegangen, welches wünschenswerterweise mindestens gezeigt wird. Darüberhinausgehende positive Verhaltensweisen werden aber gerne gesehen und dann entsprechend anerkannt und gewürdigt.
Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen.
1. Es wird untersagt Waffen im Sinne des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sogenannten Springmesser, Fallmesser, Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw. sowie Schusswaffen einschließlich Schreckschuss, Reizstoff und Signalwaffen).
2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.B. Gas, Sprühgeräte, Hieb und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfefferspray und Laserpointer.
3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder bei sich führen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen im Sinne des Waffengesetzes verwechselt werden können.
4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z.B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind für explosive Verbindungen verwendet zu werden.
6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z.B. für Sport- oder Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essensverkauf.
7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses Runderlasses zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben kann.
8. Ein Abdruck dieses Runderlasses ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes oder fünftes Schuljahr, sowie beim Eintritt in berufsbildenden Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben.
9. Dieser Runderlass tritt am 1.1.2009 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezug anders aufgehoben.
In unserer Schule wird das Trainingsraum-Programm zur Lösung von Disziplinproblemen durchgeführt. Auch an vielen anderen Schulen hat sich das Programm sehr gut bewährt.
Die Hauptidee des Programms besteht darin, die Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht häufig stören, anzuleiten, die Rechte anderer zu respektieren und verantwortlich für sich und andere zu denken und zu handeln. Diese Fähigkeit kann auch dazu beitragen, zu Hause und in der Freizeit sowie im späteren Leben Probleme besser zu bewältigen.
In unserer Schule bestehen für jeden die folgenden Grundregeln des Zusammenlebens und Zusammenarbeitens:
- Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
- Jeder Lehrkraft hat das Recht, ungestört unterrichten.
- Alle müssen stets die Rechte der anderen beachten und respektieren.
Elterngespräche (Beratungen)
Nach drei Besuchen im Trainingsraum werden sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte über die Besuche informiert und mit ihrem Kind zu einem Beratungsgespräch eingeladen.
Regelungen
Sollte sich eine Schülerin oder ein Schüler nach Unterrichtsstörungen weigern, in den Trainingsraum zu gehen oder dort weiter gravierend stören, muss er bzw. sie nach telefonischer Rücksprache direkt nach Hause gehen und es folgt eine Klassenkonferenz.
- Alle Schülerinnen und Schüler stellen sich in einer Reihe an. Vordrängeln ist nicht gestattet.
- Einkaufen nur für den Eigenbedarf, keine Sammelbestellungen für Freunde und Familienmitglieder.
- Konsequenzen falls 1 und 2 nicht berücksichtigt wurden.): Ausschluss von Kioskverkauf., Nichteinhaltung, Gespräch mit der Schulleitung, Klassenkonferenz.
- Vor der Bestellung überlegen, was man kaufen möchte und Geld bereithalten.
- Im Kioskbereich an die Tische setzen und das Essen und oder Trinken genießen oder den Raum ruhig und umsichtig verlassen. Gegebenenfalls Rücksicht auf Mitschülerinnen und Mitschüler nehmen.
- Müll wird in den Mülleimer entsorgt und die benutzten Tische gesäubert, Krümel in die Hand legen und im Mülleimer entsorgen. Gegebenenfalls ein feuchtes Tuch in der Mensa erbitten und den Tisch abwischen.
- Pfandflaschen beim Funddienst abgeben in Klammern Schüler Warteraum.
- Fällt dir ein Getränk oder Essen auf den Boden, bist du für die Entsorgung und Reinigung verantwortlich. Wenn du einen Besen oder ein Tuch benötigst, wende dich bitte an unseren Hausmeister.
Kommt es einmal zu Schäden, gelten folgende Bestimmungen:
Deckungsschutz:
- Für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Kleidungsstücken, Fahrrädern, Brillen und zum Schulbesuch bestimmten Sachen (Sachen, die für Unterrichtszwecke mitgebracht werden müssen).
- Bei Fahrrädern nur, wenn sie ordnungsgemäß abgeschlossen waren, auch für Zubehörteile, wenn Sie der Verkehrssicherheit dienen, also kein Tachometer oder Fahrradcomputer.
Keine Deckung:
- Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen, Schmuck, Bargeld, Kreditkarten, Urkunden, Fahrkarten, Schlüsseln, Geldbörsen, Brieftaschen, elektronische Musikplayer und -boxen, Kopfhörern, Handys oder ähnliches.
- Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, wie zum Beispiel das Liegenlassen von Uhren, Ringen, Ketten oder das Aufbewahren von Geld oder Wertsachen an Kleidungsstücken auf den Fluren und motorbetriebene Fahrzeuge (auch E Roller), deren Zubehör und dafür bestimmte. Schutzkleidung.
An den Zeugnisausgabe-Tagen endet der Unterricht nach der dritten Stunde um 10:45 Uhr. Alle Schulbusse fahren nach bzw. innerhalb der 3. Stunde. Eine spätere Schülerbeförderung ist nicht vorgesehen.
Bestimmungen zum Fachunterricht
Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes des Sportunterrichts ist es erforderlich, dass die Grundsätze und Bestimmungen für den Schulsport und die schulinternen Absprachen eingehalten werden.
- Am Sport und Schwimmunterricht nehmen grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler teil.
- Nimmt jemand nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teil, zum Beispiel durch Krankheit oder Verletzungen, muss zeitnah und möglichst vor der Sportstunde eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.
- Eine Sportbefreiung von mehr als 4 Wochen ist schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen. Ein ärztliches Attest ist beizulegen.
- Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, wie zum Beispiel vergessene Sportsachen oder Verspätungen nicht am Unterricht teil, werden, die angemessenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen. Die Stunde wird mit ungenügend (Note 6) bewertet.
- Sportbefreite Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich anwesend und können zu unterstützenden Tätigkeiten im Sportunterricht herangezogen werden.
- Während des Sportunterrichts ist grundsätzlich angemessene Sportkleidung zu tragen.
- Schmuck und Uhren sind abzulegen. Der Sportlehrer übernimmt keine Haftung für diese Wertgegenstände.
- Sichtbare Piercings und Ohrenstecker sind abzukleben oder zu entfernen. Eine Teilnahme am Sportunterricht ist sonst nicht zulässig und wird wie eine unentschuldigte Sportstunde behandelt.
Einige Fächer werden an der Grund- und Oberschule am Ilmer Barg epochal (also nur ein Halbjahr) unterrichtet. Dies bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler nur im 1. oder 2. Halbjahr Unterricht in diesem Fach haben.
Wichtig ist hierbei zu wissen, dass die im 1. Halbjahr erzielte Note in das Zeugnis des 2. Halbjahres übernommen wird und damit auch versetzungs- bzw. abschlussrelevant ist (siehe hierzu § 3 Absatz 1 der Versetzungsordnung).
Die Schülerinnen und Schüler haben also im zweiten Halbjahr keine Gelegenheit, ihre Note in diesem Fach zu verbessern. Einzige Ausnahme ist die Verbesserung der Note durch eine mündliche Abschlussprüfung in einem epochalen Fach in Jahrgang 9 oder 10.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Fächer im jeweiligen Jahrgang epochal, also nur halbjährlich, unterrichtet werden. Vergleichen Sie bei Bedarf diese Übersicht mit dem Stundenplan Ihres Kindes. Erscheint ein aufgeführtes Fach nicht im Stundenplan, so wird dieses Fach im 2. Halbjahr oder nur in einem Halbjahr erteilt.
Jahrgang 5: Werken, Textil, Chemie, Physik
Jahrgang 6: Werken Textil, Chemie, Physik
Jahrgang 7: Technik, Hauswirtschaft, Chemie, Physik, Biologie
Jahrgang 8: Technik, Hauswirtschaft, Kunst, Musik, Chemie, Physik
Jahrgang 9: Kunst, Musik, Chemie
Jahrgang 10: Kunst, Musik, Chemie
In einigen Jahrgängen wird Chemie und Physik durchgängig unterrichtet. Sie finden dann beide Fächer im Stundenplan bzw. das Fach Che/Phy.
Sollten Sie trotz dieser Informationen Fragen haben, so sprechen Sie uns gerne an.
Digitale Medien und Internetnutzung
- In den Computerräumen darf grundsätzlich nur unter Aufsicht von Lehrerinnen oder Lehrern gearbeitet werden. Deren Anweisungen sind unbedingt zu befolgen.
- Im Computerraum soll nur das für die dortige Arbeit Notwendige mitgenommen werden. Alles Übrige verbleibt im Klassenraum. Das gilt auch für Jacken.
- Wegen der Gefahr von Beschädigungen ist rücksichtsvolles Verhalten besonders wichtig. Ferner sind Essen und Trinken sowie Kaugummikauen verboten.
- Festgestellte Mängel sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.
- Für Beschädigungen an Computersystemen, die mutwillig oder unter grober Verletzung der oben aufgestellten Regeln zustande gekommen sind, haften die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der verursachenden Schülerinnen und Schülern. Grobe oder häufige Zuwiderhandlungen gegen die oben aufgestellten Regeln, selbst wenn dadurch bisher noch keine Sachbeschädigung aufgetreten ist, können den zeitweisen Ausschluss vom Unterricht an den Computern zur Folge haben.
- Jede Schülerin und jeder Schüler bekommt einen eigenen Zugang zu unserem System (Login), der mit einem Kennwort geschützt ist. Dieses Kennwort ist unter allen Umständen geheim zu halten. Die Schülerinnen und Schüler sind verantwortlich für alle Inhalte in ihrem persönlichen Laufwerk. Wer Daten fragwürdigen Inhalts sammelt oder Internetseiten der Themenbereiche Pornographie, Gewalt, Rassismus und dergleichen besucht, gefährdet seine Zugangsberechtigung zum Schulsystem.
Für ausschließlich persönliche und familiäre Zwecke ist das Anfertigen von Aufnahmen ohne Einwilligung der Betroffenen zulässig. Sofern Sie die Aufnahmen mittels eines Messengers verbreiten oder z.B. in sozialen Medien veröffentlichen wollen, ist dies grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung der7s Betroffenen zulässig. Für die Einhaltung dieses Grundsatzes und die möglichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung ist die/der Aufnehmende selbst verantwortlich.
Die iPads, die wir in der Schule bereitstellen, sind ein wertvolles Werkzeug für den Unterricht und sollen deine Lernmöglichkeiten erweitern. Um sicherzustellen, dass diese Geräte effektiv und sicher genutzt werden, ist es wichtig, dass du dich an die folgenden Richtlinien hältst. Diese Regeln sind dazu da, um einen reibungslosen und fairen Einsatz der iPads zu gewährleisten. Verstöße gegen diese Nutzerordnung können zu Sanktionen führen, die bis zum Entzug der Nutzungsberechtigung reichen können.
- Pflege und Verantwortung
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- Behandle das iPad stets sorgfältig und pfleglich. Gehe mit dem Gerät um, als wäre es dein eigenes.
- Vermeide es, das iPad unnötigen Risiken auszusetzen, wie z.B. es in der Nähe von Flüssigkeiten zu verwenden oder es unbeaufsichtigt zu lassen.
- Es liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte, darauf zu achten, dass die iPads nach jeder Nutzung schnell und in vollständiger Anzahl zurückgegeben werden, damit möglichst viele Lerngruppen die iPads nutzen können.
- Nutzung der Software und Daten
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- Lösche alle Fotos und persönlichen Daten von dem iPad, bevor du es zurückgibst.
- Melde dich nach jeder Nutzung von allen Apps und Programmen ab, um sicherzustellen, dass deine persönlichen Informationen geschützt bleiben.
- Geräte abschalten und zurückgeben
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- Schalte das iPad nach jeder Nutzung aus, um Akkulaufzeit zu sparen.
- Gib das iPad nach dem Unterricht oder der Nutzung sofort an den vorgesehenen Platz zurück.
- Internetzugriff und Softwareinstallation
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- Nutze das Internet nur für schulische Zwecke und besuche ausschließlich Webseiten, die im Sinne des Jugendschutzgesetzes erlaubt und für die schulische Nutzung freigegeben sind.
- Installiere keine Software oder Apps ohne vorherige Genehmigung.
- Respektvoller Umgang
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- Nutze das iPad nur für schulische Zwecke und halte dich an die Vorgaben der Lehrkräfte.
- Bei Problemen
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- Melde jegliche Probleme oder Schäden sofort einer Lehrkraft oder bei Herrn Trutnau im Raum 060.
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